Deutsch-Polnische Juristen-Vereinigung (DPJV e.V.) mit Sitz in Berlin wurde gegründet nach der politischen Wende im Jahre 1990.

Gerade für die am polnischen und deutschen Recht und der Entwicklung deutsch-polnischer Rechtsbeziehungen und Zusammenarbeit interessierter Juristen dürfte die Vereinigung interessant sein. Denn hier gelangen sie an aktuelle Informationen zum polnischen und deutschen Recht, können Kontakte zu deutschen und polnischen Kollegen knüpfen und haben die Möglichkeit mit für sie wichtigen Persönlichkeiten aus Deutschland und Polen ins Gespräch zu kommen. Darüber hinaus gibt es den deutsch-polnischen Praktikumsaustausch mit hervorragenden Ausbildungsmöglichkeiten für junge Anwälte oder Referendare, die Jobbörse und die Spezialistenkartei.

 

Forum der Begegnung

 

Im Jahr 2020 feiert die DPJV ihr 30-jähriges Bestehen. Mittlerweile gehört sie zu den aktivsten bilateralen Juristenvereinigungen Deutschlands. Unter unseren Mitgliedern befinden sich viele Anwälte, Richter, Wissenschaftler von deutschen und polnischen Universitäten und Forschungsinstituten sowie Doktoranden und Jurastudenten. 

Zu den Zielen der DPJV zählt vor allem die Vermittlung von Kenntnissen über das polnische Recht. Dafür werden Fachtagungen veranstaltet. Des Weiteren bietet die Vereinigung stets ein Forum der Begegnung deutscher und polnischer Juristen, um den Erfahrungsaustausch und das Knüpfen von beruflichen und privaten Kontakten zu fördern.

Den satzungsmäßigen Vorgaben der Vereinigung folgend ist insbesondere in den vergangenen Jahren viel Mühe ausgewendet worden, um Mitgliedern und Interessierten ein attraktives Programm anbieten zu können. Neben Fachtagungen, Symposien und Lehrveranstaltungen wurde auch die fortschreitende Entwicklung deutsch-polnischer Rechtsbeziehungen vorangetrieben. So wurde beispielweise im Rahmen der Festveranstaltung zum zehnjährigen Bestehen von den hierzu als Ehrengäste eingeladenen Justizministerrinnen beider Länder eine dem Vorstand der DPJV initiierten „Gemeinsame Erklärung“ über die Intensivierung der Zusammenarbeit der Ministerien auf dem Gebiet des Rechts unterzeichnet.

 

Austausch verschafft Kenntnisse

 

Ein Schwerpunkt der DPJV ist die Herausgabe der ersten und bisher einzigen Deutsch-Polnischen Juristen-Zeitschrift (DPJZ). Seit dem Dritten Quartal 2000 werden auf diesem Wege juristische Fachbeiträge zum polnischen Recht, (höchst-)richterliche Urteile sowie Erfahrungsberichte in deutscher und polnischer Sprache abgedruckt. Neben Mitgliedern und Interessierten wird die Zeitschrift vor allem von deutschen Universitäten, Fachinstituten und Gerichten bezogen. Um jungem – vor allem anwaltlichem – juristischem Nachwuchs eine Unterstützung bei der Suche nach einer entsprechenden beruflichen Herausforderung zu bieten, ist die Jobbörse eingeführt worden, die als eigenständige Rubrik innerhalb der DPJZ erscheint. Sie hilft natürlich auch potenziellen Arbeitgebern bei der Suche nach Nachwuchskräften.

 

Die DPJV hat zudem eine Spezialistenkartei eingerichtet, um diverse Anfragen nach Experten, die über spezifische Kenntnisse des polnischen Rechts verfügen, beantworten zu können. Auf Anfrage ist es auch Dritten möglich, darauf Zugriff zunehmen. Hier findet der Ratsuchende Anwälte, die sich in der Kartei unter Hinweis auf ihre jeweiligen fachlichen Spezialisierungen eintragen haben lassen.

 

Der deutsch-polnische Praktikantenaustausch verschafft vielen jungen Juristen die Möglichkeit, durch eine mehrmonatige Tätigkeit in einer Kanzlei des anderen Landes nicht nur das dortige Berufsbild des Anwalts, sondern auch das dortige Recht, die Rechtssprache und die Eigenarten des Landes und deren Menschen näher kennen zu lernen. Für viele stellen die dort gesammelten Erfahrungen eine wichtige Voraussetzung dar, um später erfolgreich und mit dem notwendigen Know-how und Verständnis grenzüberschreitend tätig zu werden.

 

Veranstaltungen für Praktiker

 

Auf Fachveranstaltungen legt die Vereinigung viel Wert. Gemeinsam mit der BRAK – und deren großzügiger finanzieller Unterstützung – und dem Deutschen Anwaltsinstitut konnte beispielweise die Vorlesungsreihe „Polnische Rechtsschule“ der DPJV durchgeführt werden. Hierbei handelte es sich um fünf zweitätige Lehrveranstaltungen zu ausgewählten wirtschaftrechtlichen Themen. Diese als Praktikertagung angelegte Lehrreihe gab den Teilnehmern die Gelegenheit, sich mit den Grundlagen de polnischen Wirtschaftsrechts sowie mit den Grundzügen des polnischen Zivilprozessrechts vertraut zu machen. Die BRAK kündigte zwischenzeitlich ihre Bereitschaft und das Interesse an einer Fortsetzung der Vorlesungsreihe an. Die nächsten Lehrveranstaltungen werden in Zusammenarbeit mit dem Juristischen Fachbereich der Warschauer Universität durchgeführt werden.

 

Die Veranstaltungen der DPJV finden in der Regel in Kooperation mit anderen Instituten statt, beispielsweise mit der Europäischen Wirtschaftshochschule, der Europa Universität Viadrina – aber auch mit anderen juristischen Vereinigungen und diversen Banken.