Rechtliche Herausforderungen Der Feßball-Europameisterschaft: Zuständigkeit Deutscher Gerichte in Internationalen Sportstreitigkeiten

von Dr. Magdalena A. Nestmann, LL. M.

1. Einführung

Die Europameisterschaft im Fußball, offiziel als UEFA European Championship bekannt, ist eines der bedeutendsten Fußballturniere der Welt. Seit ihrer Gründung im Jahr 1960 hat die Europameisterschaft die besten Nationalmannschaften des Kontinents zusammengebracht und Fußballfans unvergessliche Momente beschert. Die Geschichte dieses Turniers ist reich an sportlichen Höhepunkten, dramatischen Wendungen und kulturellen Einflüssen, die den europäischen Fußball nachhaltig geprägt haben.

Die Idee für ein kontinentales Turnier entstand in den 1950er Jahren, inspiriert durch den Erfolg der Weltmeisterschaft und die wachsende Popularität des Fußballs in Europa. Die erste Europameisterschaft fand 1960 in Frankreich statt, und nur vier Mannschaften nahmen daran teil. Die Sowjetunion ging als erster Sieger aus dem Turnier hervor. Im Laufe der Jahre wuchs das Turnier stetig an Bedeutung und Umfang. Die Teilnehmerzahl wurde kontinuierlich erhöht, von vier Teams 1960 auf 24 Teams seit 2016, was die zunehmende Wettbewerbsfähigkeit und Popularität des europäischen Fußballs widerspiegelt. Die Europameisterschaft hat im Laufe der Jahrzehnte einige der denkwürdigsten und spannendsten Spiele der Fußballgeschichte hervorgebracht. Legendäre Spieler wie Michel Platini, Marco van Basten und Cristiano Ronaldo haben das Turnier geprägt und es zu einer Bühne für herausragende sportliche Leistungen gemacht. Darüber hinaus hat die EM auch dazu beigetragen, den europäischen Integrationsprozess zu fördern, indem sie Nationen zusammenbringt und den interkulturellen Austausch unterstützt.

Deutschland hat eine lange und stolze Tradition im internationalen Fußball. Als dreifacher Europameister (1972, 1980, 1996) und vierfacher Weltmeister (1954, 1974, 1990, 2014) gehört die deutsche Nationalmannschaft zu den erfolgreichsten Teams der Fußballgeschichte. Deutschland hat die Europameisterschaft bisher zweimal ausgerichtet: 1988 in der damaligen Bundesrepublik Deutschland und ist 2024 erneut Gastgeber.

Die EM 1988 war ein bedeutendes Ereignis in der Geschichte des deutschen Fußballs. Als Gastgeber präsentierte sich die Bundesrepublik Deutschland mit hochmodernen Stadien und einer begeisterten Fußballnation. Das Turnier bot eine Reihe von spannenden Begegnungen und erinnerungswürdigen Momenten, darunter das berühmte Tor von Marco van Basten im Finale, das den Niederlanden ihren ersten Europameistertitel einbrachte. Deutschland selbst schied im Halbfinale gegen die Niederlande aus, doch das Turnier wurde als organisatorischer und sportlicher Erfolg angesehen. Deutschland bereitete sich lange darauf vor, 2024 erneut Gastgeber der Europameisterschaft zu sein. Dieses Mal ist das Turnier in zehn verschiedenen Städten im gesamten Land ausgetragen, darunter Berlin, München, und Hamburg. Die Austragung der EM 2024 bietet Deutschland die Gelegenheit, seine Fähigkeiten als Gastgeberland zu demonstrieren und seine reiche Fußballtradition zu feiern. Die Vorbereitungen für das Turnier waren in vollem Gange, mit Investitionen in die Infrastruktur, den Stadionausbau und die Förderung des Sports auf allen Ebenen. Die EM 2024 ist nicht nur ein sportliches Highlight, sondern auch ein kulturelles Fest, das Menschen aus ganz Europa und darüber hinaus zusammenbringt. Sie bietet die Chance, die Rolle des Fußballs als verbindendes Element zu betonen und den europäischen Gemeinschaftsgedanken zu stärken.

Die Europameisterschaft im Fußball ist mehr als nur ein sportliches Ereignis; sie ist ein Symbol für Einheit, Wettbewerb und kulturellen Austausch. Deutschland hat als Gastgeberland die Möglichkeit, seine reiche Fußballgeschichte zu präsentieren und erneut eine herausragende Rolle in der Geschichte dieses prestigeträchtigen Turniers zu spielen. Die EM 2024 verspricht, ein unvergessliches Ereignis zu werden, das die Werte des Sports und die europäische Solidarität feiert.

Die Fußball-Europameisterschaft, ein Turnier voller Herausforderungen und sportlicher Höchstleistungen bringt oft eine Vielzahl grenzüberschreitender Rechtsstreitigkeiten mit sich. Diese können von vertraglichen Auseinandersetzungen zwischen Vereinen und Spielern bis hin zu Disziplinarmaßnahmen von Sportverbänden reichen. Die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit ist dabei von zentraler Bedeutung, um die Durchsetzung von Rechten und Pflichten zu gewährleisten.

2. Eine Übersicht von internationalen Sportstreitigkeiten

Sportliche Auseinandersetzungen, die auf internationaler Ebene ausgetragen werden, betreffen oft mehrere Jurisdiktionen. Bei der Fußball-Europameisterschaft können Streitigkeiten zwischen Spielern, Vereinen, nationalen Verbänden und internationalen Organisationen entstehen :

  • Vertragsstreitigkeiten: Differenzen zwischen Spielern, Vereinen und Verbänden über Vertragsbedingungen.
  • Disziplinarverfahren: Sanktionen gegen Spieler oder Teams wegen Regelverstößen.
  • Arbeitsrechtliche Konftlikte wie Auseinandersetzungen über Arbeitsbedingungen und Transferregelungen.
  • Kommerzielle streitigkeiten wie Konftlikte über Sponsorenverträge, Medienrechte und Merchandising.

3. Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten

Die Zuständigkeit deutscher Gerichte in internationalen Sportstreitigkeiten wird durch verschiedene Rechtsquellen und Prinzipien bestimmt:

  • Internationale Abkommen und EU-Recht: Das internationale Privatrecht und EU-Verordnungen wie die Brüssel-Ia-Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 spielen eine wesentliche Rolle bei der Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit. Die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 regelt die gerichtliche Zuständigkeit sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in Zivil- und Handelssachen innerhalb der EU. Artikel 4 dieser Verordnung bestimmt, dass Personen, die ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat haben, grundsätzlich vor den Gerichten dieses Staates verklagt werden können. Dies gilt auch für sportrechtliche Streitigkeiten, sofern keine abweichenden vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden.
  • Nationales Recht: Das deutsche Zivilprozessrecht, insbesondere die Zivilprozessordnung (ZPO), enthält Vorschriften über die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte.
  • Sportverbände und Schiedsgerichte: Viele internationale und nationale Sportverbände, darunter die UEFA und die FIFA, haben eigene Regelwerke und Schiedsgerichte, die für die Beilegung sportlicher Streitigkeiten zuständig sind. Diese Institutionen beeinflussen die Zuständigkeit staatlicher Gerichte erheblich.

4. Die Rolle der UEFA und FIFA

Die Union of European Football Associations (UEFA) und die Fédération Internationale de Football Association (FIFA) sind die maßgeblichen Organisationen, die die Regeln und Richtlinien für den internationalen Fußball festlegen. Ihre Statuten und Reglements enthalten oft Bestimmungen zur Zuständigkeit und Schiedsgerichtsbarkeit, die die Möglichkeiten, staatliche Gerichte anzurufen, einschränken können.

  • Schiedsvereinbarungen: Viele Verträge im internationalen Fußball enthalten Schiedsvereinbarungen, die die Parteien verpflichten, Streitigkeiten vor einem Schiedsgericht, wie dem Court of Arbitration for Sport (CAS) in Lausanne, zu klären. Der Court of Arbitration for Sport (CAS) in Lausanne spielt hier eine zentrale Rolle. Diese Schiedsvereinbarungen haben Vorrang vor der Zuständigkeit nationaler Gerichte, sofern sie wirksam vereinbart wurden und den Anforderungen des deutschen Schiedsverfahrensrechts (§§ 1029 ff. ZPO) entsprechen.
  • Primärzuständigkeit: Die FIFA- und UEFA-Statuten sehen vor, dass sportliche Streitigkeiten in erster Linie durch ihre internen Schiedsgerichte gelöst werden sollen. Dies kann die Zuständigkeit staatlicher Gerichte einschränken, außer in Fällen, in denen staatliche Gerichte als endgültige Instanz angerufen werden können.

5. Deutsche Gerichte und internationale Zuständigkeit

Trotz der Dominanz von Schiedsgerichten gibt es Situationen, in denen deutsche Gerichte zuständig sein können:

  • Wohnsitz oder Sitz der Parteien: Wenn eine der Parteien ihren Wohnsitz oder Sitz in Deutschland hat, können deutsche Gerichte nach den allgemeinen Vorschriften der ZPO zuständig sein. Wesentliche Anknüpfungspunkte sind hierbei:
  1. Wohnsitz oder Sitz der Parteien: Grundsätzlich kann eine Person mit Wohnsitz in Deutschland vor dem deutschen Gericht verklagt werden. Die örtliche und sachliche Zuständigkeit richten sich dann nach dem Recht des Wohn- bzw. Sitzstaates, bei einer Klage von einem deutschen Gericht also nach dem GVG und der ZPO. Nach § 12 ZPO ist das Gericht des Wohnsitzes des Beklagten zuständig. Bei juristischen Personen ist der Sitz des Unternehmens maßgeblich (§ 17 ZPO).
  2. Erfüllungsort: Gem. § 29 ZPO ist für vertragliche Ansprüche das Gericht am Erfüllungsort der streitigen Verpflichtung zuständig. Ob es sich um einen vertraglichen Anspruch handelt, ist, ebenso wie die Frage, wo eine Vertragspflicht zu erfüllen ist (Erfüllungsort), nach dem materiellen Recht zu beantworten, das auf den Vertrag anzuwenden ist.
  3. Ort der schädigenden Handlung: Für deliktische Ansprüche kann nach § 32 ZPO das Gericht am Ort der schädigenden Handlung angerufen werden. Hier kommen vor allem Klagen aufgrund §§ 823 BGB ff. oder des UWG oder aber der entsprechenden Vorschriften des anwendbaren Rechts in Betracht. Neben Klagen wegen Körperverletzung können auch Klagen eines Sportlers wegen Eingriffs in seine Berufsfreiheit oder in seinen Gewerbebetrieb an diesem Gerischtsstand erhoben werden, jedoch Schadensansprüche, die auf Vertrag gestützt werden, fallen nicht darunter. Kann ein Anspruch sowohl auf Vertrag als auch auf eine unerlaubte Handlung gestützt werden, so ist die Zuständigkeit gem. § 32 ZPO nur für die delektischen Ansprüche gegeben.
  • Vertragsklauseln: Verträge können Klauseln enthalten, die deutsche Gerichte ausdrücklich als zuständig festlegen.
  • Öffentliche Ordnung: In Fällen, in denen eine Entscheidung eines Schiedsgerichts gegen die öffentliche Ordnung (ordre public) verstößt, können deutsche Gerichte angerufen werden, um die Vollstreckung zu verweigern oder die Entscheidung zu überprüfen.

6. Fallbeispiele und Rechtsprechung

Einige prägnante Fallbeispiele und Gerichtsentscheidungen illustrieren die Anwendung dieser Prinzipien:

  • Fall Bosman (1995): Der Europäische Gerichtshof entschied in einem wegweisenden Urteil, dass das UEFA-Transfersystem gegen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der EU verstößt. Dies zeigt, wie staatliche Gerichte und europäische Institutionen Einfluss auf sportliche Regelungen nehmen können.
  • Olympique Lyonnais vs. UEFA (2020): Ein Beispiel für einen Konflikt zwischen einem nationalen Club und einem internationalen Verband, der sowohl vor Schiedsgerichten als auch vor nationalen Gerichten ausgetragen wurde.

7. Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile und Schiedssprüche

Die Vollstreckung des Urteil eines deutschen Gerichts unterliegt in Deutschland nach den Vorschriften der §§ 328, 722 ff. ZPO. Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsurteile und Schiedssprüche in Deutschland unterliegt jedoch spezifischen Regelungen. Zu unterscheiden ist sowohl hinsichtlich der Wirkung ausländischer Urteile in Deutschland, wie umgekehrt deutscher Urteile im Ausland. Gem. § 328 ZPO kann die rechtskräftige Entscheidung eines ausländischen Gerichts in einer Zivil- oder Handelssachein Deutschland anerkannt werden, es sei denn, es liegen bestimmte Ausschließungsgründe vor. Die Anerkennung erfolgt wiederum nicht in einem besonderen Verfahren, sondern wird von jedem Gericht bzw. von jeder Behörde, die mit dem Urteil befasst werden, inzidenter geprüft; jede Partei kann allerdings Klage auf Feststellung der Anerkennung oder Nichtanerkennung erheben. Grundsätzlich werden Urteile aus EU-Mitgliedstaaten jedoch ohne weiteres Anerkennungsverfahren in Deutschland vollstreckt, denn auf diese ist die Brüssel-Ia-Verordnung anwendbar.

Ob ein Urteil eines deutschen Gerichts im Ausland anerkannt und vollstreckt werden kann, hängt grundsätzlich von dem Recht des betreffenden Landes ab. In den EU-Ländern sind solche Urteile unter Vorbehalt des nationalen ordre public, anzuerkennen und zu vollstrecken, sonst hängt die Anerkennung und vollstreckung von dem autonomen Recht des Landes ab, das oft die Gegenseitigkeit und immer die Wahrnehmung seines ordre public fordert.

8. Fazit

Die Zuständigkeit deutscher Gerichte in internationalen Sportstreitigkeiten im Kontext der Fußball-Europameisterschaft ist ein komplexes Zusammenspiel von nationalem und internationalem Recht sowie den Regelungen der Sportverbände. Während Schiedsgerichte eine zentrale Rolle bei der Beilegung solcher Streitigkeiten spielen, behalten deutsche Gerichte in bestimmten Fällen ihre Zuständigkeit. Zukünftige Entwicklungen im internationalen Sportrecht und die fortschreitende Harmonisierung europäischer Rechtsvorschriften werden die Rahmenbedingungen weiter verändern.

Die Zuständigkeit deutscher Gerichte in internationalen Sportrechtssachen hängt von einer Vielzahl rechtlicher Regelungen und individuellen Vereinbarungen ab. Während Schiedsklauseln und internationale Abkommen oft die Zuständigkeit nationaler Gerichte ausschließen, bieten nationale und europäische Vorschriften dennoch zahlreiche Anknüpfungspunkte für die Zuständigkeit deutscher Gerichte. Eine sorgfältige Prüfung der vertraglichen und rechtlichen Rahmenbedingungen ist daher unerlässlich, um die richtige Gerichtsbarkeit zu bestimmen und die Rechte der beteiligten Parteien effektiv durchzusetzen.

Zusammenfassung:

In der heutigen globaliesierten Welt sind Sportveranstaltungen nicht mehr auf nationale Grenzen beschränkt. Internationale Wettkämpfe und die zunehmende Mobilität von Spielern, Trainern und Funktionären haben zu komplexen rechtlichen Herausforderungen geführt. Eine dieser Herausforderungen betrifft die Zustänsigkeit deutscher Gerichte in sportrechtlichen Angelegenheiten. Die Zuständigkiet deutscher Gerichte in internationalen

sportrechtlichn Fällen wirft eine Reihe von Fragen auf, die sowohl das nationale als auch das internationale Recht betreffen. Diese Fragen umfassen unter anderem die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedsgerichtsentscheidungen, die Anwendung internationalen Privatrechts und die Rolle deutscher Gerichte im Rahmen internationaler Sportverbände und ihrer Regelwerke.

Diese Publikation zielt darauf ab, eine umfassende Analyse der rechtlichen Grundlagen und der praktischen Anwendung der Zuständigkeit deutscher Gerichte in internationalen Angelegenheiten zu bieten. Sie untersucht die relevanten rechtlichen Bestimmungen, Gerichtsurteile und die Praxis deutscher Gerichte sowie die Wechselwirkungen zwischen nationalem Recht und den Regelwerken internationaler Sportorganisationen. Durch diese Untersuchung soll ein tieferes Verständnis dafür entwickelt werden, wie deutsche Gerichte ihre Zuständigkeit in internationalen sportrechtlichen Fällen ausüben und welche Herausforderungen und Chancen sich daraus ergeben. Dies ist von besonderer Bedeutung für Sportler, Vereine, Verbände und Juristen, die in diesem dynamischen und oft umstrittenen Bereich tätig sind.

Summary:

In today’s globalized world, sporting events are no longer limited to national borders. International competitions and the increasing mobility of players, coaches and officials have led to complex legal challenges. One of these challenges concerns the jurisdiction of German courts in sports law matters. The jurisdiction of German courts in international
S
ports law cases raise a number of issues concerning both national and international law. These issues include the recognition and enforcement of foreign arbitral awards, the application of private international law and the role of German courts within the framework of international sports federations and their rules.

This publication aims to provide a comprehensive analysis of the legal basis and practical application of the jurisdiction of German courts in international affairs. It examines the relevant legal provisions, court judgments and practice of German courts as well as the interactions between national law and the rules of international sports organizations. The purpose of this study is to develop a deeper understanding of how German courts exercise their jurisdiction in international sports law cases and what challenges and opportunities arise from this. This is of particular importance to players, clubs, associations and lawyers working in this dynamic and often controversial field.

Über die Autorin: Dr. Magdalena A. Nestmann, LL. M. – Rechtsanwältin (DE), Adwokat (PL), leidenschaftliche Sportrechtlerin, beeidigte Dolmetscherin und ermächtigte Übersetzerin für die deutsche und polnische Sprache, Autorin von zahlreichen deutschen und internationalen Publikationen, E-mail: info@kanzlei-dr-nestmann.de.

DPJV-Sommerfest 2024 

DPJV-Sommerfest 2024 

Das DPJV – Sommerfest fand in diesem Jahr am 5. Juli in der Botschaft der Republik Polen in Berlin statt. Die DPJV-Mitglieder und die eingeladenen Gäste begrüßten der Botschafter – Herr Dariusz Pawłoś und die Vorstandsvorsitzende – Frau Prof. Ewa Tuora-Schwierskott, die auch kurz die Pläne der Vereinigung für die Zukunft erwähnte und sich für die langjährige Zusammenarbeit bei den zurückgetretenen Vorstandsmitgliedern – Herrn Dr. Peter Diedrich, Frau Dr. Agnieszka Malicka und Herrn Sascha Asfandiar – bedankte. Festrednerin des Sommerfestes 2024 war Frau Dr. Ryszarda Formuszewicz – Bürodirektorin des Polnischen Instituts für Internationale Angelegenheiten in Berlin. Sie sprach zum Thema „Perspektiven des Weimarer Dreiecks in der Zeit des Wandels in der Europäischen Union“. Nach dem Festvortrag genossen die DPJV-Mitglieder und DPJV-Freunde bei kleinem Imbiss das Zusammentreffen, führten interessante Gespräche und festigten die bisherigen Bekanntschaften und Berufskontakte, was sicher zur Gründung neuer Netzwerke beiträgt.