Interessieren Sie sich für deutsches oder polnisches Recht? 

Bewerben Sie sich schon heute um einen Studienplatz in der Schule des deutschen Rechts in Wrocław oder in der Schule des polnischen Rechts in Berlin!

In der Deutsch – Polnischen Rechtsschule können Studentinnen und Studenten der Fakultät für Recht, Verwaltung und Wirtschaft an der Universität Wrocław und der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, sowie andere Personen (Studenten von anderen Universitäten, Referendare oder Praktiker) im ergänzenden Studiengang deutsches Recht in Wrocław und polnisches Recht in Berlin studieren. 

Die Deutsch – Polnische Rechtsschule ist seit dem akademischen Jahr 2002/03 im Rahmen der Kooperation der Fakultät für Recht, Verwaltung und Wirtschaft an der Universität Wrocław, der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin und der Deutsch-Polnischen Juristen-Vereinigung e.V. Berlin tätig. 

Das Studium dauert vier Semester und die Absolventen erhalten ein Zertifikat für deutsches, bzw. polnisches Recht. 

Die ausführlichen Informationen zum Studiengang „deutsches Recht“ in Wrocław finden Sie unter: http://prawo.uni.wroc.pl/taxonomy/term/132 

und zum Studiengang „polnisches Recht“ in Berlin – unter: https://www.rewi.hu-berlin.de/de/ip/cert/dprs