Am 27. Februar 2026 veranstaltete die Jan-Długosz-Universität in Częstochowa eine internationale Konferenz „Anwendung künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung und Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels in Städten in Polen und Deutschland – Erfahrungsaustausch und Zukunftsvorschläge“.
Die Konferenz wurde im Rahmen einer Kooperation zwischen dem Lehrstuhl für Verfassungs- und Rechtsvergleichung der Jan-Długosz-Universität in Częstochowa, der Universität Regensburg und der Deutsch-Polnischen Juristenvereinigung e.V. (deren Vorsitz ich innehabe) organisiert.
Das Projekt wird von der Stiftung für Deutsch-Polnische Zusammenarbeit gefördert und zielt darauf ab, Erfahrungen auszutauschen, Zukunftsvorschläge zu entwickeln und umwelt- und sozialverträgliche Lösungen in der öffentlichen Verwaltung und im Bereich Klimawandel zu erarbeiten.
Die Veranstaltung fand unter der Schirmherrschaft des Beauftragten für Menschenrechte statt, dem wir als Organisatoren unseren herzlichen Dank aussprechen. In seiner Eröffnungssitzung sprach der stellvertretende Ombudsmann, Professor Wojciech Brzozowski, und betonte, dass künstliche Intelligenz (KI) nicht länger nur Gegenstand futuristischer Spekulationen sei, sondern sich zu einem realen Instrument der öffentlichen Verwaltung in Bereichen wie Raumplanung, Infrastrukturmanagement, öffentliche Sicherheit und Klimaschutz entwickelt habe. „Moderne Städte, nicht nur in Polen, stehen vor beispiellosen ökologischen, sozialen, technologischen und rechtlichen Herausforderungen. Daher ist die Diskussion über den verantwortungsvollen, effektiven und rechtmäßigen Einsatz von KI eine Diskussion über die Gestalt des modernen Staates und der lokalen Verwaltung“, hob er hervor. Er wies darauf hin, dass der Einsatz von KI-Algorithmen in administrativen Entscheidungsprozessen die Rechtslage der Bürger unmittelbar beeinflussen kann: Recht auf Privatsphäre, auf gute Verwaltung, auf Gleichbehandlung und auf wirksamen Schutz vor staatlicher Willkür.




