
FORSCHUNGSZUSCHUSS DER STIFTUNG FÜR DEUTSCH-POLNISCHE ZUSAMMENARBEIT
Anwendung von Künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung und zum Zweck der Anpassung der Städte an den Klimawandel in Polen und Deutschland
Deutsch-Polnische Stiftung für Wissenschaft @Fundacja Deutsch-Polnische Zusammenarbeit, hat Mittel für die Umsetzung eines Projekts bewilligt, das die Anwendung von Künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung und zum Zweck der Anpassung der Städte an den Klimawandel in Polen und Deutschland untersuchen soll
Das Projekt befasst sich sowohl mit einem so aktuellen Thema wie der Entwicklung von KI in der öffentlichen Verwaltung als auch mit der Verringerung der Auswirkungen des Klimawandels auf Städte. Das Projekt zielt auf die Beseitigung von Defiziten in den polnisch-deutschen Beziehungen ab und soll dem positiven Erfahrungsaustausch und der Popularisierung von Erfahrungen im europäischen Kontext dienen. Deshalb wurden sowohl der Polnische Städtetag als auch der Deutsche Städtetag eingeladen, sich an dem Projekt zu beteiligen.
Folgende Themen werden im Rahmen des Projekts untersucht: der Einsatz von KI in der staatlichen Verwaltung und die Möglichkeiten des Einsatzes von KI zur Eindämmung der Folgen des Klimawandels (demografischer Wandel, Digitalisierung, Zuwanderung und Integration, Energie- und Wärmewende, klimafreundliche Stadtentwicklung, der Einsatz von KI in Medizin und medizinischer Versorgung).
Das Projekt wird als Kooperation der Universität Regensburg in Deutschland der Universität der Jana Dlugosza in Polen und Deutsch-Polnischer Juristen-Vereinigung durchgeführt. Die polnischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Projektteam sind Prof. Dr. Bogusław Przywora, und Dr. Ewa Tuora-Schwierskott, Vertreterin der Deutsch-Polnischen Juristen Vereinigung, sowie auf deutscher Seite Prof. Gerrit Manssen und Prof. Rike Kraemer-Hope. Die Ergebnisse der Forschung werden auf zwei Konferenzen vorgestellt: im Februar 2026 an der Jan-Długosz-Universität in Częstochowa und am 27. März 2026 in der polnischen Botschaft in Berlin.
FORSCHUNGFÖRDERUNG DER POLNISCH-DEUTSCHEN WISSENSCHAFTSSTIFTUNG
Zivil-, verwaltungs- und strafrechtliche Aspekte des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz
Die Deutsch-Polnische Stiftung für die Wissenschaft hat Mittel für die Umsetzung eines Projekts bewilligt, in Rahmen dessen, die die zivil-, verwaltungs- und strafrechtlichen Aspekte des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz untersucht werden sollten.
KI ist eine rasant wachsende Gruppe von Technologien, die zu einer Vielzahl von wirtschaftlichen und sozialen Vorteilen über alle Branchen und Bereiche des gesellschaftlichen Handelns hinweg beiträgt. Da der Einsatz von KI bessere Prognosen, die Optimierung von Abläufen und Ressourcenzuweisungen sowie die Personalisierung digitaler Lösungen für Wirtschaftsakteure und Einzelpersonen ermöglicht, kann sie der Gesellschaft entscheidende Vorteile verschaffen und den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen steigern, z. B. in den Bereichen Gesundheitswesen, Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, allgemeine und berufliche Bildung, Medien, Sport, Kultur, Infrastrukturmanagement, Energie, Verkehr und Logistik, öffentliche Dienstleistungen, Sicherheit, Justiz, Ressourcen- und Energieeffizienz, Umweltüberwachung, Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme sowie Eindämmung des Klimawandels.
Gleichzeitig kann KI Risiken bergen und dem öffentlichen Interesse sowie den Grundrechten und Rechtsstaatlichkeitsmechanismen schaden. Die Risiken des Einsatzes von künstlicher Intelligenz können schwer zu quantifizieren sein.
Im Rahmen des Projekts sollen die zivil-, verwaltungs- und strafrechtlichen Aspekte des Einsatzes von KI untersucht werden. Ziel der Forschung ist es, rechtliche Lösungen unter Berücksichtigung der Risiken, die in der Zukunft auftreten können, unter Berücksichtigung des Nutzens und der Risiken für Gesellschaft und Wirtschaft aufzuzeigen. Ziel der Forschung ist es auch, mögliche rechtliche Rahmenbedingungen aufzuzeigen, insbesondere für die Entwicklung, Vermarktung, Inbetriebnahme und Nutzung von Systemen der Künstlichen Intelligenz, im Einklang mit den Werten der Rechtsstaatlichkeit und den Garantien der Menschenrechte.
Das Projekt wird als Kooperation der Universität Regensburg in Deutschland der Universität der Jana Dlugosza in Polen und Deutsch-Polnischer Juristen-Vereinigung durchgeführt. Die polnischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Projektteam sind Prof. Dr. Bogusław Przywora, und Dr. Ewa Tuora-Schwierskott, Vertreterin der Deutsch-Polnischen Juristen Vereinigung, sowie auf deutscher Seite Prof. Gerrit Manssen und Prof. Rike Kraemer-Hope. Die Ergebnisse der Forschung werden auf zwei Konferenzen vorgestellt: im Februar 2026 an der Jan-Długosz-Universität in Częstochowa und am 27. März 2026 in der polnischen Botschaft in Berlin.